23.06.2021 Begleitgremium Gemeinderat Überherrn II: Wasser / Klima /Luft

Der Gemeinderat Überherrn hat beschlossen, ein kommunales Gremium einzurichten, das das Verfahren zur Bauleitplanung auf dem „Linslerfeld“ inhaltlich begleitet, d.h. in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gutachtern die unterschiedlichen Themenbereiche beraten und diskutieren soll. Für diese Workshops sind fünf Termine vorgesehen, deren Ergebnisse in der Sitzung des Gemeinderates Überherrn im Juli vorgestellt werden. Auf Beschluss des Gemeinderates Überherrn wird ein Platz in dem 13köpfigen Gremium an den Ortsvorsteher von Friedrichweiler vergeben. Dieser Einladung komme ich natürlich gerne nach und berichte hier über die diskutierten Themen.

In der zweiten Sitzung am 23.06. ging es um die Themen Wasser / Klima / Luft.

1.           Wassermenge:

Das Linslerfeld liegt in einer Wasserschutzzone III, d.h. es gehört zum Einzugsgebiet von Trinkwasserbrunnen. Als Schutzzone II werden Einzugsgebiete bezeichnet, in denen die Fließzeit zum Brunnen 50 Tage oder weniger beträgt. Solche Zonen II sind der Warndtwald für die Stadtwerke Völklingen und die Bistaue für Energis. Die Wasserwerke der Gemeinde Überherrn – KDÜ – halten Wasserrechte und -lieferverträge von 1.858.000 m3 pro Jahr, das heißt eine mögliche Förderung ist auf diese Menge begrenzt. Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser besteht ein Bedarf von rund 650.000 m3 pro Jahr. Der Wasserbedarf von SVOLT wird in der Endausbaustufe von 24 GWh mit 1.012.000 m3 pro Jahr angegeben. Somit kann die Versorgung innerhalb der bestehenden Rechte dargestellt werden. Weitere Infos hierzu und zum Aspekt der Grundwasserreservemengen findet man auch in der letzten Ausgabe der Überherrner Rundschau sowie der Webseite der Gemeinde Überherrn. Technische Möglichkeiten zur weiteren Substitution des Trinkwasserbedarfs sowie zur Wiederaufbereitung innerhalb der Anlage (Stichwort „Kreislauf“) sind Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Um die erforderlichen Wassermengen gleichmäßig zu entnehmen, ist vorgesehen, die Entnahme auf mehrere Brunnen und Wasserversorger zu verteilen.  Hierzu sollen auch die Energis und die Stadtwerke Völklingen eingebunden werden. Damit soll eine Überbeanspruchung einzelner Brunnen vermieden und die Absenkung des Grundwasserspiegels geringgehalten werden. Die Überlegungen zur Deckung des Bedarfs von SVOLT sehen vor, dass die KDÜ, verbunden mit einem Brunnenneubau, 585.000 m3 liefern wird. Energis Bisttal ist mit 200.000 m3 und die Stadtwerke Völklingen sind mit 300.000 m3 einbezogen. Diese Planungen umfassen auch die Schaffung und Sicherung von Reserven. Eine Förderung von Grundwasser erfolgt aus 30 – 100 m Tiefe. Im Vergleich zu den Grundwasserverhältnissen 2019 (Referenzjahr) wird eine Absenkung des Grundwasserspiegels in der Fläche des Warndtwalds um 20 cm erwartet. Die Absenkung unter 25 cm gefährdet die grundwassersensiblen Biotope nicht, sie bewegt sich im Rahmen z.B. jährlicher oder jahreszeitlicher Schwankungen. Im direkten Umfeld der Brunnen kann dieser Wert auch höher sein (bis zu 50 cm). Auch im Kernbereich, d.h. am Waldrand zum Linslerfeld kann dieser Wert auf 50 cm ansteigen. Bisher liegen keine statistischen Daten vor, die im Saarland eine signifikante Grundwasserabsenkung über die letzten Jahre durch den Klimawandel zeigen. Daten aus Gegenden in Rheinland-Pfalz mit ähnlichen geologischen und hydrologischen Verhältnissen deuten auf eine um 10 – 20 % niedrigere Neubildung von Grundwasser aufgrund des Klimawandels hin. Dabei wirkt sich die Verlängerung der Vegetationsperiode durch den Klimawandel stärker aus, als Temperaturanstieg oder geringere Niederschlagsmengen. Die Betrachtung der Langfristperspektive wird noch im Detail durch die Gutachter erfolgen. Die SVOLT maximal zur Verfügung zu stellende Wassermenge wird im Bebauungsplan / Durchführungsvertrag verbindlich festgelegt.

2.           Wasserqualität

Durch die Geländemodellierung des Linslerfeldes auf ein einheitliches Niveau kommt es am Waldrand im Süden zu einem Erdabtrag von bis zu 13 Metern und im Norden zu einer Auffüllung. Entsprechend geringer werden die schützenden Deckschichten über dem Grundwasserspiegel, dessen Abstand zur Oberfläche dann noch mindestens ca. 12 Meter beträgt. Aufgrund dieses verringerten Abstandes und der vorliegenden Bodenqualität wird der verbleibende Schutzstatus als sehr gering eingestuft und macht Maßnahmen zum Grundwasserschutz – sowohl in einem späteren Werksbetrieb, als auch im Rahmen der Bauarbeiten – notwendig. Ausgleich soll durch technische Maßnahmen wie Bodenverbesserungen mit Bentonit oder Tonmehl erfolgen. Als Alternativen wurden auch ein noch größerer Streuradius auf weitere Brunnen oder die Verwendung von Grubenwasser und auch die Nutzung des aufsteigenden Grubenwassers in Frankreich diskutiert. Aus technischer Sicht wurden diese Möglichkeiten verworfen, weil die Mischbarkeit von Wasser begrenzt ist, die Qualität nicht ausreicht oder der Transport zum Verbrauchsort zu weit ist.

3.           Reduzierung des Wasserverbrauchs - Entwässerung

Bei der Untersuchung der Entwässerung sind verschiedene Aspekte maßgebend: die Reduzierung des Abwasseranfalls, die Wahrung und Schaffung geeigneter Ableitungsmöglichkeiten, die Grauwassernutzung sowie die Reduzierung des Wasserbedarfs selbst. Um den Wasserverbrauch für Kühlung, Bewässerung und Sprinkleranlagen nachhaltig zu senken, wird möglichst viel Wasser wiederverwendet. Wässer von unbelasteten Flächen werden in eine ca. 55.000 m3  fassende Zisterne geleitet und wieder genutzt. Regenwasser von belasteten Flächen (z.B. Straßen) ist zuerst zu reinigen und wird dann ebenfalls der Zisterne zugeführt. Gleiches gilt für Grauwasser aus Dusch- und Waschräumen, das über eine eigene Kläranlage vor der Wiedernutzung gereinigt werden soll. Lage, Größe und Gestaltung der Zisterne sind aktuell noch Gegenstand der laufenden Untersuchungen. Zur Verlangsamung des Regenwasserabflusses wird eine Dachbegrünung vorgesehen. Überläufe werden in Regenrückhaltebecken geführt, gereinigt und dann gedrosselt über Entwässerungsgräben abgeleitet. Die Anteile der Dachbegrünung und PV-Anlagen zur Stromgewinnung werden im Bebauungsplan verbindlich benannt. Im Durchführungsvertrag werden geeignete Ansätze z.B. für die Grauwassernutzung festgelegt.

4.           Klima und Luft

Gegenstand dieser Gutachten sind die Wirkung der Zusatzverkehre und der Heizzentrale auf die Luftqualität. Auf der Basis der prognostizierten erhöhten Verkehrsmengen werden anhand von Ausbreitungsrechnungen die ökologischen Auswirkungen dargestellt. Die Auswirkungen der Gebäude auf das Bioklima und den Kaltlufthaushalt bei Tag und Nacht werden in dreidimensionalen Rechenmodellen dargestellt. Bereits 2 Grad Temperaturunterschied sorgen für ein Fließen der Luft. Durch den Luftaustausch sinkt die Temperatur. Gefälle verstärkt diesen Effekt, während Bäume durch Verschattung und Verdunstung einem Aufheizen entgegenwirken. Gleiches gilt für Fassaden- und Dachbegrünung, welche den Wirkungsgrad von Photovoltaikanlage auf dem Dach noch erhöhen können. Vollflächige Hindernisse für Kaltluft greifen ab 20 Metern Höhe. Zur umfassenden Untersuchung der klimatischen Auswirkungen muss unter anderem die Gebäudestruktur feststehen. Dann werden auch Empfehlungen über Umfang und Art der Begrünungsmaßnahmen gegeben und in den Bebauungsplan eingearbeitet.

Insgesamt wurde deutlich, dass die Untersuchungen dieser Themenfelder noch nicht abgeschlossen sind. Die Gutachten werden in ihrer finalen Fassung durch die fachlich zuständigen Landesbehörden geprüft. Klargestellt wurde auch, dass sich die für eine Ansiedlung des Unternehmens SVOLT erforderlich werdenden Investitionen der Gemeinde Überherrn in die Versorgungsinfrastruktur nicht erhöhend auf den Wasserpreis der Bürger/innen auswirken wird. Diese Investitionskosten sind nach dem Verursacherprinzip zu tragen.

Im nächsten Termin am 06.07. werden die Themen Biotope / Landschaft / Geräusche besprochen. Am 08.07. geht es um Stoffgruppen / BImSchG-Verfahren.

Über die Ergebnisse werde ich hier wieder berichten.